Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Konzertveranstaltungen des Nachsommer Schweinfurt (nachfolgend NaSo), Stadt Schweinfurt / Kulturamt, Rüfferstraße 4, 97421 Schweinfurt.

1. Durch den Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunde) und dem Veranstalter begründet. Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend genannten Bedingungen sowie weitere AGB (inklusive Hausordnungen) der Veranstaltungsorte.
2. Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises ist im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung bis vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin; im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin bis zum Vortag der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit der Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Dem Kunden wird gegen Vorlage der Originaltickets der Ticketpreis erstattet, und zwar von der Vorverkaufsstelle, bei der er das Ticket erworben hat. Weitere Ansprüche wie Reisekosten können nicht erhoben werden.
3. Bei Kartenverlust sind weder Kaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatzkarten möglich.
4. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Konzertkarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten.
5. NaSo hat bis auf die Auswahl der Künstler keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Besetzungs- oder Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
6. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann möglicherweise nur während einer Veranstaltungspause gewährt werden.
7. Musikkonzerte können erhebliche Lautstärken aufweisen, Gehörschäden bei Konzertbesuchern können nicht ausgeschlossen werden. NaSo übernimmt für entstandene Gehörschäden keine Haftung.
8. NaSo haftet voll für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im Rahmen des Vertragsverhältnisses sowie für sonstige vertragswesentliche Pflichten. Im Übrigen haftet NaSo nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Für Schäden, die von Besuchern an Personen, Einrichtungsgegenständen, Geräten o.ä. des Veranstaltungsortes entstehen, haftet der Verursacher.
10. Das Betreten der Bühne oder anderen nicht-öffentlichen Bereichen ist untersagt.
11. Die Künstler gestatten keine Audio- und/oder Videoaufnahmen. Das Mitbringen von Tonbandgeräten,
Foto-, Film- oder Videokameras in die Veranstaltungsräume ist daher nicht gestattet.
12. Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
13. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie  Waffen und waffenähnlichen Dingen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen in die Veran-staltungsräume ist strikt untersagt. NaSo behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke u.ä. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.
14. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
15. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort ist Schweinfurt.